Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Hotel-Restaurant Eifeltor

Diese Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen gelten für alle bestellten Hotelzimmer, Veranstaltungen, Seminare und Veranstaltungsräume / Halle im:
Hotel Restaurant Eifeltor, 53894 Mechernich Kommern – Zur Sommerrodelbahn

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer bzw. Veranstaltungsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Hat das Hotel/Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung und die Zimmer absagen; das Geltendmachen jeglicher Schadenersatzansprüche gegen das Hotel/Restaurant ist dabei ausgeschlossen.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer bzw. Veranstaltungsräume.
Die Anwendung der Geschäftsbedingungen des Kunden oder Veranstalters bedarf einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung.
Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Kunde oder Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch. Der Kunde oder Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Hierbei müssen die feuerpolizeilichen Anforderungen beachtet werden.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel/Restaurant nach den Bestimmungen des BGB (§§ 701-703).
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel die Störung nicht zu vertreten hat.
Alle ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise in Euro und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, behält sich das Hotel vor, ohne vorherige Ankündigung eine Preisangleichung je nach Markt- und Kostenlage vorzunehmen.
Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen und werden erst ab einem Aufenthalt von mindestens vier Nächten postalisch zugestellt, sofern eine schriftliche Kostenübernahme vorliegt. Gastkonten von Dauergästen sind wöchentlich zu zahlen.
Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. 
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden oder Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten

Zimmer

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr (an Wochentagen) bzw. um 11.00 Uhr (an Wochenenden) geräumt sein. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, behält sich das Hotel das Recht vor, weitere Logiskosten in Rechnung zu stellen
Abbestellungen von Zimmerreservierungen werden wie folgt berechnet:
Für unser Haus gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 2 Wochen vor Anreise 80% der Gesamtsumme
  • bis 4 Wochen vor Anreise 50% der Gesamtsumme
  • bei Stornierungen vor 4 Wochen vor Anreise berechnen wir keine Stornogebühren.

Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die berechnete Gebühr entstanden ist.

Für Messezeiten oder Großveranstaltungen im Einzugsgebiet gelten gesonderte Regelungen, die in den jeweiligen Beherbergungsverträgen aufgeführt werden

Veranstaltungen/Halle

Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel/Restaurant. Das Hotel/Restaurant haftet nicht für liegen gebliebene Seminarunterlagen oder Präsentationsmaterial. Der Besteller von Räumlichkeiten ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und / oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dem nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel/Restaurant die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.
Abbestellungen von Veranstaltungsräumen werden wie folgt berechnet:
Bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin: kostenfrei
Bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin: kostenfrei
Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Mietwert für jeweiligen Raum, zzgl. 40% des entg. Umsatzes (Speisen und Getränke)
Unter 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Mietwert für jeweiligen Raum zzgl. 60% des entg. Umsatzes (Speisen und Getränke)
Reduzierungen der Veranstaltungs-Teilnehmer für Mahlzeiten und Pauschalen werden wie folgt berechnet (Zimmerstornierungen siehe oben):
Bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% der Teilnehmer kostenfrei
Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 25% der Teilnehmer kostenfrei
5 - 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 5% der Teilnehmer kostenfrei
Die Berechnung der Leistungen erfolgt auf der Basis der Personenzahl, die bis spätestens vier Tage vor Veranstaltungstermin dem Hotel/Restaurant mitgeteilt worden ist. Das Hotel/Restaurant ist berechtigt, bei erheblichen Abweichungen in der Personenzahl den bestätigten Veranstaltungsraum zu tauschen und die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der Hotelier ist zur Abrechnung der tatsächlichen Personenzahl berechtigt, auch wenn diese über der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl liegt. Das Hotel/Restaurant tritt grundsätzlich nicht als Veranstalter bei Künstlerauftritten und Musikdarbietungen auf. Veranstalter im Sinne der Gema und somit zuständig für die ordnungsgemäße Abführung aller anfallenden Gema-Gebühren sind die Auftraggeber der Künstler.

Ausserhauslieferungen

Reduzierungen der Teilnehmer für Mahlzeiten und Pauschalen werden wie folgt berechnet. Unter 30 Tage vor Buchungstermin: berechnen wir 60% der Teilnehmer kostenfrei Bis 45 Tage vor Buchungstermin 50% der Teilnehmer kostenfrei Bis 30 Tage vor Buchungstermin: 25% der Teilnehmer kostenfrei Bis 5-30 Tage vor Buchungstermin: 5% der Teilnehmer kostenfrei.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

Der Gerichtstand und Erfüllungsort ist Euskirchen Stand: Juli 2005