Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erlebniswelt Eifeltor Quadtouren

Grundlage dieses Vertrages sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

Pflichten und Haftung des Teilnehmers/Nutzers.

Der Teilnehmer/Nutzer ist in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, welche dem Veranstalter zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt wird. Der Teilnehmer/Nutzer hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitung und Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für Schäden, die während der Nutzungszeit an dem Fahrzeug entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden. Die Haftung entfällt, wenn er nachweisen kann, das ihn hieran kein Verschulden trifft. Der Teilnehmer/Nutzer haftet selbstständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während des Nutzungszeitraumes einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Der Genuss von Alkohol und anderen Drogen/Medikamenten, die das Reaktions-/Sehvermögen und das allgemeine Verhalten beeinträchtigen, sind in unmittelbarem Bezug zu und während der Dauer der Teilnahme/Nutzung untersagt.

Zahlung:

Bei Buchung (spätestens bis 4 Werktage danach) ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro fällig. Die Restzahlung ist bis 10 Tage vor gebuchtem Leistungs-/Nutzungstermin fällig. Bei Buchung ab 14 Tage vor Leistungs-/Nutzungstermin ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Rücktritt:

Der Teilnehmer/Nutzer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer/Nutzer steht dem Veranstalter folgende pauschale Entschädigung zu:

ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%, vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 50%, vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 75%, vom 7. Tag vor Beginn und bei Nichterscheinen 100%!

Pflichten und Haftung des Veranstalters.

Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer/Nutzer ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug zum Gebrauch. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherung wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung.

Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung.

Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reservierung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

Rücktritt durch den Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen.

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl). Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer/Nutzer gegenüber die Absage unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

Ein Rücktritt durch den Veranstalter später als eine Woche vor Beginn ist aus witterungs- und sicherheitsrelevanten Gründen zulässig.

Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer/Nutzer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einern Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz der anderen Teilnehmer gerechtfertigt sit oder wenn der Teilnehmer eine Teilnehmervoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer/Nutzer und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Teilnehmer/Nutzer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.