Einverständniserklärung Quadbahn

Einverständnis-Erklärung für die Nutzung von Quads auf dem Geschicklichkeitsparcours der Erlebniswelt Eifeltor GmbH

Der Nutzer des Geschicklichkeitsparcours für Quads, im Folgenden nur mehr kurz "GfQ" genannt, akzeptiert folgende Bedingungen und verpflichtet sich, diese genauestens einzuhalten und übernimmt die uneingeschränktevolle Haftung.

  1. Die Nutzung des GfQ geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Die Betreiber des GfQ übernehmen für die Nutzung derselben keine wie immer geartete Haftung.
  2. Der Nutzer eines Quads hat seine Fahrweise auf dem GfQ so zu wählen, dass diese den gegebenen Parcoursverhältnissen und Hindernissen, sowie den angekündigten Unständen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Warnhinweise etc.) entspricht, sowie den Verkehrs- und Sichtverhältnissen und Eigenschaften des Fahrzeuges. Ebenso hat er sein Fahrverhalten (z.B. Fahrlinie, Fahrgeschwindigkeit etc.) so zu wählen, dass andere Parcoursnutzer oder Personen, sowie Gegenstände (so auch sein eigenes und andere Fahrzeuge) nicht verletzt bzw. beschädigt werden. Es herrscht Überholverbot auf der gesamten Strecke.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Nutzung des GfQ einen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Sturzhelm zu tragen.
  4. Der Nutzer verpflichtet sich des weiteren, das von ihm genutzte Quad unter keinen Umständen im übermüdeten oder in einer sonstigen Weise das Fahrverhalten beeinträchtigenden Zustand in Betrieb zu nehmen und zu lenken (z.B. im alkoholisierten oder in einer sonstigen Weise berauschenden Zustand - es gilt die gesetzliche Promillegrenze -; unter Beeinflussung von Medikamenten oder Suchtmitteln; psychische Beeinträchtigung etc.).
  5. Der Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er mit dem Quad hinsichtlich dessen Eigenschaften, Bedienung und Funktionsweise etc. im Detail von einem hierzu berechtigten Einweiser der Erlebniswelt Eifeltor GmbH genauestens vertraut gemacht wurde. Der Nutzer bestätigt des Weiteren mit einem der vorgenannten Einweiser Übungsfahrten auf dem GfQ absolviert zu haben. Ohne Absolvierung dieser Einweisung und der vorgenannten Übungsfahrt ist die Nutzung des GfQ nicht zulässig.
  6. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, Warnhinweise, Streckenbeschränkungen und Begrenzungen einzuahlten. Der Nutzer hat sämtliche Weisungen des Einweisers unverzüglich und in vollem Umfange zu befolgen.
  7. Bei subjektiven und/oder objektiven Beeinträchtigungen der Fahrweise des Nutzers am Parcours, sowie bei eventuellen Funktionsstörungen am Quad-Fahrzeug, ist der Nutzer nach Maßgabe verpflichtet, unverzüglich den zuständigen Einweiser zu benachrichtigen. Technische Gebrechen am Quad-Fahrzeug sind dem zuständigen Einweiser ebenfalls unverzüglich bekannt zu geben.
  8. Der Nutzer verpflichtet sich nach Maßgabe der gegebenen Umstände keinesfalls den GfQ zu begehen, es sei denn, dass der zuständige Einweiser anderwärtige Anweisungen gibt.
  9. Der Nutzer ist nicht berechtigt, auf dem GfQ das Quad-Fahrzeug einer anderen Person in Betrieb zu nehmen und/oder als Beifahrer zu fungieren, oder selbst andere Personen zu befördern, es sei denn, dass eine Gefahr für derartige Personen nur durch deren Mitnahme oder durch Inbetriebnahme eines anderen Quad-Fahrzeuges abgewendet werden kann. In diesem Falle ist jedenfalls die Weisung des jeweiligen Einweisers nach Möglichkeit einzuholen.
  10. Bei Staubentwicklung oder Änderung der Witterungsverhältnisse (z.B. plötzlich einsetzender Regenschauer) hat der Nutzer seine Geschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren. Für den Fall, dass sich Personen oder Gegenstände innerhalb der für den GfQ vorgesehenen Begrenzungsvorrichtungen befinden, ist der Nutzer verpflichtet, sein Fahrverhalten auf Schritttempo zu reduzieren, nötigenfalls anzuhalten und dies den jeweiligen Streckenposten oder Einweisern unverzüglich anzuzeigen.
  11. Der Nutzer übernimmt ein vom TÜV geprüftes intaktes Fahrgerät. Der Nutzer hat das Fahrgerät vor Antritt der Fahrt auf Mängel geprüft (im Rahmen seiner Möglichkeiten) und keinen Mangel festgestellt oder den ersichtlichen Mangel gemeldet, welcher auf dem Meldebogen festgehalten wird. Er bestätigt den Mangel per Unterschrift.
  12. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass er sämtlichen Anordnungen der Einweiser oder Streckenposten unverzüglich Folge zu leisten hat.
  13. Eine Nutzung des GfQ darf nur innerhalb der hierfür vorgesehenen Öffnungszeiten erfolgen und nur nach der Einweisung und absolvierten Übungsfahrt durch den jeweiligen Einweiser.
  14. Änderungen und Ergänzungen der gegenständlichen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das einvernehmliche Abgehen von der Schriftform.
  15. Der Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, sämtliche angeführten Bedingungen genauestens gelesen, verstanden und ausgehändigt erhalten zu haben und verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Bedingungen.
  16. Gerichtsstandvereinbarung: Für Streitigkeiten wird unabhängig vom Streitwert einvernehmlich das zuständige Landgericht der Betreiberfirma festgelegt.
  17. Für etwaige Schäden am Quad-Fahrzeug beziehungsweise des GfQ, verursacht durch den Nutzer, verpflichtet sich der Nutzer in vollem Umfang aufzukommen.
  18. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen; dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

Erlebniswelt Eifeltor GmbH
Zur Sommerrodelbahn
53894 Mechernich